BEREITSTELLUNG VON LÖSCHWASSER
Zur Entlastung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Die dezentrale Vorhaltung von Löschwasser hat in den letzten Jahren zugenommen und wird zudem vermehrt zur Vorschrift. Wir bieten hierfür Löschwasserbehälter in verschiedenen Größen und Ausführungen an. Die Befüllung ist mit Trink- oder Regenwasser möglich.
Unterirdische Löschwasserbehälter sind in der DIN 14230 geregelt. Die Anschlüsse müssen entsprechend DIN 14244 ausgeführt werden. Für die Ermittlung des Löschwasserbedarfes wird das Arbeitsblatt W 405 herangezogen.
Unsere Löschwasserbehälter werden aus umweltfreundlichen und zu 100 % recycelbaren Werkstoffen gefertigt.
Wie bei allen unseren Behältern (Stauraumsysteme, Trinkwasserspeicher etc.) werden auch die Löschwasserbehälter auf die Kundenanforderungen abgestimmt und komplett vorkonfektioniert.
TYPISCHE BAUFORMEN
Löschwasserbehälter werden meist als Röhrenform werkseitig vorkonfektioniert. Dabei wird möglichst das maximale Transportmaß eines LKWs in Länge und Breite ausgenutzt, um die Anzahl der bauseitigen Verbindungen zu minimieren.
Standard-Varianten für die typischen Löschwasservorhaltemengen nach DWA W 405.
Andere Ausführungen bzgl. Nennweite und Löschwasservolumen sind natürlich möglich.
EINBAUHINWEISE FÜR DIE BAUSTELLE
Um die Bauzeiten auf der Baustelle möglichst kurz zu halten, werden die Löschwasserbehälter weitestgehend werkseitig vorkonfektioniert. Beim Versetzen des Bauwerks auf der Baustelle sind nur noch wenige Vorarbeiten durchzuführen. Für einen fachgerechten Einbau von Kubra Löschwasserbehältern sind folgende Hinweise zu beachten:
Bei Kubra Löschwasserbehältern handelt es sich um Profilwickelrohre gemäß DIN 16961, die mit Endplatten verschlossen werden. Beim Einbau der Löschwasserbehälter sind die DIN EN 1610, die ATV-DVWK-A 127 sowie die UVV zu beachten und einzuhalten.
Baugrund / Bettung der Löschwasserbehälter
Der Einbau darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden, welches über ausreichend Erfahrung, geeignete Geräte und Maschinen verfügt. Die im statischen Nachweis für das Bauwerk angenommenen Einbaubedingungen sind zwingend einzuhalten. Abweichungen hiervon sind nur nach Rücksprache und schriftlicher Freigabe durch die Kubra GmbH zulässig.
Folgende Einbaubedingungen sind mindestens einzuhalten:
Ebener Baugrund, um ein vollflächiges Auflager für die Speicherröhren zu schaffen. Eventuell notwendige Gefälle, die zum Betrieb des Löschwasserbehälters benötigt werden, müssen ebenfalls ein vollflächiges Auflager für die Löschwasserbehälter darstellen. Das Auflager sollte mindestens 150 mm dick sein und aus Böden der Klasse G1 mit einer Proctor-Dichte von 97 % hergestellt werden. Der Auflagerwinkel für die Speicherröhren sollte 120° betragen.
Betonauflager sind für Kubra Löschwasserbehälter nicht zulässig!
Die Mindestgrabenbreite gemäß DIN EN 1610 ist einzuhalten. Wir empfehlen einen Arbeitsraum, um das Bauwerk von einem Meter nicht zu unterschreiten.
Gleichmäßiges Verfüllen des Bauwerks in der Leitungszone in Lagen von maximal 30 cm. Hierbei ist besonders der Bereich der Zwickel zu beachten, da diese das Auflager für den Löschwasserbehälter darstellen. Wir empfehlen, Böden der Gruppe G1 für die Leitungszone einzusetzen. In Abstimmung mit der Kubra GmbH können auch Böden der Gruppe G2 für die Verfüllung eingesetzt werden. Die Verdichtung sollte mit einer Proctor-Dichte von min. 97% hergestellt werden.
Die Überdeckung der Löschwasserbehälter sollte mindestens 80 cm über Rohrscheitel betragen, um eine Frostfreiheit für das gespeicherte Löschwasser gewährleisten zu können.
Eine Überfahrung des Bauwerks ist – sofern dies nicht statisch nachgewiesen – nicht zulässig!
Bodengruppen gemäß ATV-DVWK-A 127 | |
G1 | GE = enggestufte Kiese |
GW = weitgestufte Kies-Sand-Gemische | |
GI = intermittierend gestufte Kies-Sand-Gemische | |
SE = enggestufte Sande | |
SW = weitgestufte Sand-Kies-Gemische | |
SI = intermittierend gestufte Sand-Kies-Gemische | |
G2 | GU = Kies-Schluff-Gemische |
GT = Kies-Ton-Gemische | |
SU = Sand-Schluff-Gemische | |
ST = Sand-Ton-Gemische |